Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 29.01.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93   

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BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93 (https://dejure.org/1993,1939)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1993 - 1 B 7.93 (https://dejure.org/1993,1939)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1993 - 1 B 7.93 (https://dejure.org/1993,1939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Aufenthaltsbeendigung bei Aufenthaltsrecht für Familienangehörige freizügigkeitsberechtigter Arbeitnehmer - Rechtfertigung einer Ausweisung durch dringende soziale Notwendigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93
    Soweit die aufgeworfene Problematik auf die Frage zielt, ob der Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - und damit die in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 18. Februar 1991 (InfAuslR 1991, 149) dargelegten Grundsätze Teil des Europäischen Gemeinschaftsrechts insbesondere über den Aufenthalt freizügigkeitsberechtigter Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen sind, ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ebenfalls nicht gegeben.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93
    Daraus folgt ohne weiteres, daß Ausweisungsverfügungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 nicht an diesem zu messen sind (Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 B 60.91 - und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 128, 130).
  • BVerwG, 27.12.1990 - 1 B 162.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende rechtliche Klärung herbeizuführen, rechtfertigen Rechtsfragen, die sich nur aufgrund ausgelaufenen oder demnächst auslaufenden Rechts sowie aufgrund einer Übergangsvorschrift stellen, regelmäßig und so auch hier nicht die Zulassung der Grundsatzrevision (Beschluß vom 27. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 162.90 -).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 30.90

    Anspruch eines Staatenlosen auf Erteilung eines Reiseausweises - Übereinkommen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93
    Dies führt aber noch nicht im Sinne des Aufenthaltsrechts zur Rechtmäßigkeit oder Ordnungsmäßigkeit seiner Anwesenheit (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 30.90 -).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 B 60.91

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung infolge ergangener Verurteilungen -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93
    Daraus folgt ohne weiteres, daß Ausweisungsverfügungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 nicht an diesem zu messen sind (Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 B 60.91 - und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 128, 130).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Bei der Beurteilung, ob der beabsichtigte Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel, dem Schutz der öffentlichen Ordnung, steht, sind bei der Ausweisung eines Straftäters insbesondere Art und Schwere der begangenen Straftat, die Dauer seines Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat, die Zeit, die seit der Begehung der Straftat verstrichen ist, die familiäre Situation des Betroffenen und das Ausmaß der Schwierigkeiten zu berücksichtigen, denen er, sein Ehegatte und - gegebenenfalls - seine Kinder im Herkunftsland begegnen können (vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004, a.a.O., Rn. 98 f. unter Hinweis auf das Urteil des EGMR vom 2. August 2001 in der Rechtssache Boultif, InfAuslR 2001, 476; vgl. ferner BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 1570/03 - EuGRZ 2004, 317; Beschluss vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 9 und EGMR, Urteil vom 31. Oktober 2002, Beschwerde-Nr. 37295/97 - Yildiz - InfAuslR 2003, 126).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß ein Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge auch dann zu beachten ist, wenn er über das europäische Gemeinschaftsrecht und das Ausländergesetz hinausgeht (vgl. dazu Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 9 = InfAuslR 1993, 257; Beschluß vom 29. September 1993 - BVerwG 1 B 62.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 3; Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1; Beschluß vom 27. Januar 1994 - BVerwG 1 B 229.93 - Buchholz 402.240 § 46 AuslG 1990 Nr. 1).
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    In der Entscheidung vom 22. Februar 1993 (InfAuslR 1993, 257) erklärt es das Bundesverwaltungsgericht für unzweifelhaft, dass diese Ausweisungsermächtigung des Ausländergesetzes 1965 nur "in den für Freizügigkeitsberechtigte und ihre Familienangehörigen geltenden Grenzen des § 12 AufenthG/EWG einschließlich des dieser Vorschrift zu Grunde liegenden Gemeinschaftsrechts" (und unter Beachtung eines etwaigen weitergehenden Ausweisungsschutzes auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge wie etwa der EMRK) anzuwenden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2002 - 11 S 1410/02

    Ausnahmsweise Verstoß einer Ist-Ausweisung gegen MRK Art 8 - Achtung des Privat-

    Auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein Art. 8 EMRK etwa zu entnehmender weitergehender Ausweisungsschutz bei Anwendung des Ausländergesetzes zu beachten ist (vgl. Beschlüsse vom 22.2.1993 - 1 B 7.93 -, InfAuslR 1993, 257 und vom 21.8.1997 - 1 B 163.97 - ).

    An dieser ursprünglich mit § 55 Abs. 3 AuslG 1965 begründeten Auffassung (Beschluss vom 22.2.1993, a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht auch unter Geltung des Ausländergesetzes 1990 in einem Fall der Ist-Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG ausdrücklich festgehalten (Beschl. vom 21.8.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95

    Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den

    Insbesondere erfordern diese Bestimmungen auch eine Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 62, 215 [BVerwG 19.05.1981 - 1 C 168/79]; speziell zur Ausweisung freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger: Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 9).
  • BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Die weiterhin in der Beschwerde gestellte Frage, "wie weit der sich aus Art. 3 Europäisches Niederlassungsabkommen, Art. 14 Beschluß des Assoziationsrates EWG-Türkei und Art. 3 Richtlinie Nr. 64/221 des Rates der EWG ergebende Ausweisungsschutz geht", ist in dieser Allgemeinheit angesichts der dazu vorliegenden Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293; Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - InfAuslR 1993, 257; zu den in Art. 3 Europäisches Niederlassungsabkommen und übereinstimmend in bilateralen völkerrechtlichen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen (besonders schwerwiegenden) Ausweisungsgründen vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91) nicht klärungsbedürftig.

    Darüber hinaus ist ein etwaiger weitergehender Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge zu beachten (Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04

    Tatbezogene Ausnahmen von der Regelausweisung nur beim Fehlen von spezial- und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ist ein Art. 8 EMRK zu entnehmender (weitergehender) Ausweisungsschutz bei Anwendung des Ausländergesetzes zu beachten und gesondert zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 22.2.1993 - 1 B 7.93 -, InfAuslR 1993, 257 und v. 29.9.1998 - 1 C 8/96 -, InfAuslR 1999, 54; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.9.2002 - 11 S 862/02 -, VBlBW 2003, 28; Beschl. v. 23.10.2002 - 11 S 1410/02 -, VBlBW 2003, 324) und daher nicht im Rahmen der Prüfung eines Ausnahmefalls nach § 47 Abs. 3 Satz 1 abzuhandeln.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener

    Dass ein dieser Vorschrift zu entnehmender Ausweisungsschutz auch in Fällen der Regelausweisung zu beachten und gesondert zu prüfen ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats anerkannt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.2.1993 - 1 B 7.93 -, InfAuslR 1993, 257 und vom 29.9.1998 - 1 C 8/96 -, InfAuslR 1999, 54; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.9.2002 - 11 S 862/02 -, VBlBW 2003, 28; Beschluss vom 23.10.2002 - 11 S 1410/02 -, VBlBW 2003, 324).
  • OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03

    Ausweisungsschutz nach Art. 8 EMRK - Ausweisung; Ehe; Verhältnismäßigkeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass ein Art. 8 EMRK etwa zu entnehmender weitergehender Ausweisungsschutz bei einer Ausweisung auf der Grundlage des Ausländergesetzes zu beachten ist (B. v. 22.02.1993 - 1 B 7/93 - InfAuslR 1993, S. 257; B. v. 21.08.1997 - 1 B 163/97 - juris), die Reichweite dieses Ausweisungsschutzes aber nachfolgend in einer Weise bestimmt, die im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des EGMR überprüfungsbedürftig erscheint (vgl. U. v. 17.06.1998 - 1 C 27/96 - InfAuslR 1998, S. 424; U. v. 29.09.1998 - 1 C 8/96 - InfAuslR 1999, S. 54).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93

    Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision -

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein aus dem Anspruch des Art. 8 EMRK auf Achtung des Privat- und Familienlebens abzuleitender weitergehender Ausweisungsschutz und in diesem Rahmen auch der in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte besonders hervorgehobene Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist (Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1999 - 13 S 2208/97

    Anwendung landesverfahrensrechtlicher Vorschriften im ausländerrechtlichen

  • BVerwG, 06.03.1995 - 1 B 30.95

    Voraussetzungen und Anforderungen an eine Zulassung einer Revision im

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1995 - 11 S 2908/94

    Beschränkung des Rechtsanspruchs des ausländischen Ehegatten eines Deutschen auf

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19

    Beschwerde; Freizügigkeitsrecht; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 50/17

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem

  • BVerwG, 11.07.2003 - 1 B 252.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung und Abschiebung

  • BVerwG, 21.08.1995 - 1 B 119.95

    Zulassung einer Grundsatzrevision - Ausweisung und Versagung der Verlängerung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 11 S 2511/96

    Ausweisung eines Italieners wegen Bandenhehlerei; unzulässiger

  • BVerwG, 18.09.1995 - 1 B 129.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

  • VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07

    Ausnahme von der Regelausweisung

  • BVerwG, 21.08.1997 - 1 B 163.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung eines Elternteils

  • VG Darmstadt, 13.02.2008 - 8 G 1906/07

    Ausnahme von der Regelausweisung

  • BVerwG, 21.08.1997 - 1 B 160.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung als Eingriff in den

  • VGH Hessen, 29.04.1996 - 12 TG 3274/95

    Beurteilungszeitpunkt für die Frage der Minderjährigeneigenschaft oder

  • VG Braunschweig, 10.06.1999 - 6 A 6197/98

    Zum Abschiebungsschutz wegen Drogentherapie bei Ausweisung.; Ausweisung; Drogen;

  • BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Örtliche Zuständigkeit für die

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1995 - 13 S 1005/95

    Unanwendbarkeit des AuslG 1990 § 97 im Rahmen der Beurteilung nach EuNiederlAbk

  • BVerwG, 27.01.1994 - 1 B 229.93

    Aufenthalt - Fortbildung - Bedarf - Sicherheit - tatsächlicher Aufenthalt

  • VG Freiburg, 10.10.2007 - 1 K 876/06

    Bei der Regelausweisung und der Prüfung eines Ausnahmefalls ist MRK Art 8 nicht

  • VG Hamburg, 23.02.2006 - 4 K 2746/04

    Ausländerrecht: Ausweisung, Prüfungszeitpunkt, Nichtbefristung

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 29.01.1993 - 1 B 7/93   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BremStBO § 37
    Dispens; Wohngebiet; Wohncontainer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Art der Bebauung; Befreiungstatbestand; Befristete Bauerlaubnis für Wohncontainer; Drogenabhängige Obdachlose; Standortalternativen; Unterbringungslasten im Stadtgebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1218
  • DÖV 1993, 535
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.1993 - 1 B 7/93
    b) Abweichend von § 31 Abs. 2 1. Satzteil BauGB ist die Befreiung nicht auf einen Einzelfall - nach dem Sprachgebrauch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 56, 71 ff. = NJW 1979, 939 (940) auf den "atypischen Sonderfall" - beschränkt.

    Gründe des Gemeinwohls "erfordern" eine Befreiung - so die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - nicht erst dann, wenn dem Gemeinwohl auf andere Weise nicht entsprochen werden könnte, sondern schon dann, wenn die Befreiung zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses "vernünftigerweise geboten" ist; auch wenn andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, kann eine Befreiung vernünftigerweise geboten sein; letztlich gewinnen die Umstände des Einzelfalls, die nach objektiven Kriterien zu messende Zumutbarkeit sowie die Wirtschaftlichkeit Gewicht (grundlegend BVerwGE 56, 71 ff. = NJW 1979, 739 (740)).

  • OVG Berlin, 13.06.1991 - 2 B 29.88

    Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.1993 - 1 B 7/93
    Der beschließende Senat folgt dieser Rechtsprechung in der Grundlinie (ebenso ausdrücklich OVG Berlin, NVwZ-RR 1992, 228 (230) und OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1992, 592 (593); in der Sache ähnlich, wenngleich ohne nähere Begründung, BayVGH, NVwZ 1992, 1099 (1100); anders ohne jede Begründung OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1992, 182: "Standort unabdingbar").
  • OVG Bremen, 22.09.1992 - 1 B 83/92

    Asylbewerberwohnheim im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.1993 - 1 B 7/93
    Dies und auch die Erforderlichkeit einer Vollzugsanordnung (hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 22.9.1992, 1 B 83/92) hat das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluß zutreffend dargelegt; darauf wird verwiesen.
  • VGH Bayern, 24.01.1992 - 1 CS 91.3190

    Rechtswidrigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.1993 - 1 B 7/93
    Der beschließende Senat folgt dieser Rechtsprechung in der Grundlinie (ebenso ausdrücklich OVG Berlin, NVwZ-RR 1992, 228 (230) und OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1992, 592 (593); in der Sache ähnlich, wenngleich ohne nähere Begründung, BayVGH, NVwZ 1992, 1099 (1100); anders ohne jede Begründung OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1992, 182: "Standort unabdingbar").
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1991 - 8 B 11727/91

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels gegen eine Baugenehmigung zur

    Auszug aus OVG Bremen, 29.01.1993 - 1 B 7/93
    Der beschließende Senat folgt dieser Rechtsprechung in der Grundlinie (ebenso ausdrücklich OVG Berlin, NVwZ-RR 1992, 228 (230) und OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1992, 592 (593); in der Sache ähnlich, wenngleich ohne nähere Begründung, BayVGH, NVwZ 1992, 1099 (1100); anders ohne jede Begründung OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1992, 182: "Standort unabdingbar").
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